Energiemanagementsysteme

nach ISO 50001

Energiemanagementsysteme nach ISO 50001

Die Energieeffizienz wird in Zukunft ein noch wichtigerer Maßstab für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und auch ihrer Innovationskraft sein. Unternehmen werden dazu angeregt, die Effizienzpotentiale eigenständig zu realisieren und umzusetzen. Energiemanagementsysteme sind dabei ein ideales Instrument, um:

  • Effizienzpotentiale transparent aufzuzeigen
  • Die energetische Leistung systematisch und kontinuierlich zu verbessern
  • Eine wirtschaftliche, technische und rechtsabsichernde Analyse anzustellen
  • Energiekosten kontinuierlich zu senken

Ein Energiemanagement nach ISO 50001 ist grundsätzlich in allen Unternehmen möglich und lässt sich in andere Managementsysteme wie z. B. die DIN EN ISO 9001 oder die DIN EN ISO 14001 integrieren.

Durch die internationale Norm ISO 50001 werden nicht nur die Prozesse zur Verbesserung der Energieeffizienz geregelt, sondern auch die gesetzlichen Forderungen zur SpaEfV (Spitzenausgleich-. Effizienzsystemverordnung), dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) und dem EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) erfüllt.

Spitzenausgleich-, Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Der Spitzenausgleich ermöglicht es Unternehmen des produzierenden Gewerbes, einen Antrag auf Stromsteuerentlastung zu stellen. Seit 2015 greift nun das Regelverfahren und die antragsstellenden Unternehmen müssen je nach Unternehmensgröße entweder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 (gilt für Nicht-KMU) bzw. oder ein Alternatives System (gilt für KMU*) nachweisen.

Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Alle Unternehmen, die den Status NICHT-KMU besitzen, mussten ein Energieaudit bis zum 05.12.2015 durchführen und alle vier Jahre fortlaufend wiederholen. Als Alternative gewährt der Gesetzgeber die volle Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bis zum 31.12.2016. Diese Regelungen gelten nicht nur für das produzierende Gewerbe. Auch Handel, Banken, Tourismus, Versicherungen, private Krankenhäuser und alle weiteren Dienstleister sind betroffen!

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Antragsberechtigten stromintensive Unternehmen können die besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 63 ff. EEG in Anspruch nehmen. Die Frist zur Einreichung des Antrages endet zum 30.06. eines jeden Jahres. Zur Erfüllung der Voraussetzungen nach § 64 Absatz 1 Nummer 3 ist gemäß § 64 Absatz 3 Nummer 2 EEG 2014 ein gültiges DIN EN ISO 50001-Zertifikat notwendig.

 

* KMU Definition:

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

 

Weitere Leistungen und Informationen

Verifizierung - Emissionshandel (TEHG)

Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sehen für zentrale Bereiche des Emissionshandels in Deutschland und Europa die Überprüfung von Betreiberangaben durch akkreditierte Stellen wie der ESC vor.

Mehr erfahren…

Ihr direkter Kontakt zum Kundenservice

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Ihre Kontaktaufnahme. Nutzen Sie gerne unser einfaches Kontaktformular für eine direkte und schnelle Service-Anfrage. Erfahren Sie hierbei auch mehr über unsere Standorte in Kassel und Hamburg.

Mehr erfahren…

Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001

Weltweit gilt die ISO 14001 als effizientes Instrument zur Regelung der Umweltleistungen und der Rechtssicherheit von Unternehmen. Eine Zertifizierung nach dieser Norm durch eine akkreditierte Organisation verschafft Ihrem Unternehmen wesentliche Vorteile.

Mehr erfahren…

Jetzt ein passendes Angebot anfragen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter unserer E-Mail

info@esc-cert.de oder telefonisch unter +49 (561) 96 96 98 80 zur Verfügung.